Richterin Gebhardt zerstört aus persönlichen Befindlichkeiten das Glück einer 5-jährigen - sie befindet sich auf Kriegspfad gegen den Vater wegen einer getätigten Ablehnung der Richterin
dieser Blog ist Bestandteil der Webseite :
rechtsbeugung-richter.de
Richterin Gebhardt, Abteilung 22, Amtsgericht Pankow/Weißensee
hier wird über das Verhalten der Richterin Gebhardt berichtet, die in einer Familienrechtssache sich von persönlichen Befindlichkeiten im Verhalten gegen den Vater leiten läßt.
der Rechtstreit wird im Komplex auf der Webseite hjwellmann.de dargestellt.
es geht um ein Verfahren, welches in häuslicher Gewalt der Mutter gegen Vater und Kind seine Basis hatte.Nach einer anfänglich korrekten Handlung durch die Richterin erfolgten sofort
das Unterlaufen der Vereinbarungen der Eltern durch das Jugendamt Pankow.
dieses unmögliche Verhalten des Jugendamtes Pankow wird nicht durch die Richterin unterbunden, statt dessen läßt sie sich vor den Karren des Jugendamtes Pankow spannen, wo Angst bezüglich Schadensersatz wegen der Fehler von Frau Howe bestehen.
Daraus abgeleitet wurde vom Jugendamt Pankow die Taktik, dem Vater, der drei Jahre das Kind allei gut versorgt hat, das Sorgerecht wegzunehmen, da dann kein Schadensersatz im Namen des Kindes
vom Vater realisiert werden können. Deshalb wurde gemeinsam mit dem Gericht und anderen Gehilfen mit vollkommen rechtswidrigen Methoden das Sorgerecht entzogen.
in diesem Zuge gab es eine Ablehnung der Richterin wegen Lügen und Verleumdungen des Vaters durch die Richterin, ab diesem Zeitraum war eine normale Handlungsweise durch die Richterin nicht mehr gewährleistet.
überhaupt nicht nachvollziehbar ist, wieviel Richter der Richterin mit rechtsfremden Handeln beispringen, Da zeichnen sich im Amtsgericht Pankow besonders die Richter Gellermann und Dittrich aus.
dieses nimmt aber auch beim Kammergericht Berlin seine Fortsetzung. Da scheut man sich auch nicht Anträge einfach falsch anderen Verfahren zuzuordnen und auch sachfremd falschen Personen unterzuschieben,
nur um die Bestätigung der Ablehnung der Richterin Gebhardt zu vermeiden.
für mich ist es unverständlich, dass eine Richterin sich von persönlichen Befindlichkeiten derart treiben läßt - dies zeigt wohl auf erhebliche charkterliche Schwächen hin.
es ist auch nicht tolerierbar, wenn es nicht mehr nach "Recht und Gesetz" bei Berliner Gerichten zugeht, und eine Dienstaufsicht nicht mehr mit dem Argument der richterlichen Unabhängigkeit
realisiert wird.
Durch solch Verhalten wird der Rechtsstaat unterwandert. In der Demokratie sollte das Handeln nach "Recht und Gesetz" das Normale sein, dies ist im AG Pankow/Weißensee nicht gesichert
Meine Meinung
Personen wie : Richterin Gebhardt, Amtsgericht Pankow/Weißensee, ; Regionalleiter Andreas Bandlow, Jugendamt SPD Weißensee, ; Mitarbeiterin Howe Jugendamt Pankow, Verfahrensbeiständin
Eleonore Wolf und Sachverständige Sarah Fuchs, sollten nie wieder über Kindeswohl zu befinden haben.
LINKS - die Richterin Gebhardt, Amtsgericht Pankow/Weißensee, bearbeitet ein Vielzahl von Verfahrensanträge einfach nicht, in den unten stehenden Links auf Webseiten verwiesen, die jeweils Detailbeschreibung zu den einzelnen Anträgen darstellen.
- klicken sie auf den Pfeil
LINKS von Webseiten zu Ablehnungen der Richterin Gebhardt , Amtsgericht Pankow/Weißensee
- klicken sie auf den Pfeil
die Richterin Gebhardt hat keine Aktivität entwickelt, um die Anträge zu bearbeiten
zum Erfassen der Zusammenhänge informieren Sie sich bitte unter der Adresse : hjwellmann.de
klicken Sie dazu auf den Button "Willkür-Kammergericht"
LINKS von Webseiten in dieser Sache
- klicken sie auf den Pfeil
LINKS von Webseiten über Willkür
- klicken sie auf den Pfeil
LINKS zu Artikeln Willkür und Kindeswohlgefährdung beim Jugendamt
- klicken sie auf den Pfeil
LINKS zu Gerichtsurteile - Sorgerecht
- klicken sie auf den Pfeil
- OLG Oldenburg, Beschluss v. 10.11.2010, 4 UF 158/10
- BGH, Beschluss v. 15.06.2016 - XII ZB 419/15 (hebt den unten stehenden Beschluss des OLG Brandenburg -13 UF 50/15- auf)
- BVerfG 1 BvR 1178/14 (zur Rechtmäßigkeit von Inobhutnahmen)
- BVerfG, 1 BvR 374/09 (van der Lieth)
- BVerfG, 1 BvR 420/09 (Zaunegger)
- EGMR Nr. 35637/03
- OLG Brandenburg, Beschluss v. 03.08.2015 - 13 UF 50/15
- OLG Brandenburg, Beschluss v. 16.07.2015 - 10 UF 209/14 (auch bei nur schriftlicher Kommunikation zwischen den Eltern besteht kein Grund, das gemeinsame Sorgerecht aufzuheben)
- OLG Brandenburg, Beschluss v. 20.08.2010 - 10 WF 187/10
- OLG Hamm, II-2 WF 211/10 (Übertragung des Sorgerechts auf den Vater eines nichtehelichen Kindes)
- BGH • Beschluss vom 16. März 2011 • Az. XII ZB 407/10 - Streit alleinige Sorgereccht
LINKS zu Gerichtsurteile - Umgangsrecht
- klicken sie auf den Pfeil
LINKS zu Gerichtsurteile - Unterhalt
- klicken sie auf den Pfeil
- BGH, XII ZB 227/15
- BGH, XII ZB 227/15 (Zum Umfang einer Erwerbsobliegenheit des Elternteils, der eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezieht.)
- BGH, XII ZR 170/05 (zur Anrechenbarkeit von Ersparnissen bei Wiederheirat)
- BSG, B 4 AS 78/10 R (Unterhalt zum Nulltarif !)
- BVerfG, 1 BvR 2236/09 (zu den Grenzen einer Einkommensfiktion)
- OLG Brandenburg, 10 UF 91/05 (zu § 1603 Abs. 2, Satz 3 BGB)
- OLG Brandenburg, 13 WF 128/08 (Grenzen der Darlegung der Erwerbsbemühungen)
- OLG Brandenburg, 10 UF 91/05 (zu § 1603 Abs. 2, Satz 3 BGB)
LINKS zu Gerichtsurteile - Aufenthaltsbestimmungsrecht
- klicken sie auf den Pfeil
LINKS zu Gerichtsurteile - Ablehnung der Richter und Sachverständigen
- klicken sie auf den Pfeil
LINKS zu Gerichtsurteile - zu Problemen bei Rechtsbeugung, Aufklärung, rechtliche Gehör
- klicken sie auf den Pfeil